Holicity Inc. gibt Gültigkeit des Antrags auf Börsenzulassung für den vorgesehenen Unternehmenszusammenschluss mit Astra Space, Inc., bekannt

Außerordentliche Versammlung am 30. Juni 2021

NEW YORK und ALAMEDA, Kalifornien (USA)–(BUSINESS WIRE)–Die in Delaware eingetragene Gesellschaft Holicity Inc. (kurz das „Unternehmen“) (Nasdaq: HOLUU, HOL, HOLUW) hat heute bekannt gegeben, dass ihr Antrag auf Börsenzulassung auf Formblatt S-4 (Aktenzeichen 333-255703) (in der geänderten Fassung, kurz der „Zulassungsantrag“) in Bezug auf den bereits angekündigten Unternehmenszusammenschluss (kurz der „Zusammenschluss“) mit Astra Space, Inc. (kurz „Astra“), von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, der Securities and Exchange Commission (kurz „SEC“), als gültig erklärt wurde und dass der Versand der endgültigen Aktionärsinformationen/Prospekte für die am 30. Juni 2021 stattfindende außerordentliche Aktionärsversammlung (kurz die „außerordentliche Versammlung“) im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss begonnen hat. Die Aktionärsinformationen/Prospekte werden den zu Geschäftsschluss am 24. Mai 2021 eingetragenen Aktionären des Unternehmens (kurz der „Stichtag“) zugestellt.

„Wir freuen uns, diesen wichtigen Meilenstein für unsere Transaktion bekannt geben zu dürfen“, sagte Craig McCaw, Vorsitzender und CEO von Holicity. „Astra macht weiterhin Fortschritte bei der Einrichtung einer Raumfahrtplattform, die das Bedürfnis nach einfachen und zugänglichen Startplätzen erfüllt, damit die über eine Milliarde schwere Raumfahrtbranche vorangetrieben und eine neue Generation an Dienstleistungen zur Verbesserung unseres Lebens auf der Erde hervorgebracht werden kann.“

Seit der Bekanntgabe der Fusion hat Astra die folgenden Geschäftsbereiche forciert:

  • Kundenakquise: NASA vergab den TROPICS-Auftrag über drei Missionen zur Beobachtung und Analyse der Auswirkungen von tropischen Wirbelstürmen an Astra. Astra gab zudem einen Auftrag über mehrere Starts von Planet bekannt, einem der führenden Kleinsatellitenunternehmen, das sich auf Erdbeobachtung spezialisiert hat.
  • Werkserweiterung: Astra ist mit dem Ausbau des Werks in Alameda beschäftigt, worüber kürzlich vom Nachrichtensender CNBC berichtet wurde.
  • Technologische Fortschritte: Astra kündigte die Übernahme von Apollo Fusion an, wodurch die Firma ihren Gesamtmarkt erweitern, mittlere Erd- und Mondumlaufbahnen sowie geosynchrone Umlaufbahnen erreichen und ihre Fähigkeit zur Bereitstellung von Raumfahrtdienstleistungen beschleunigen kann. Das Geschäft ist bereits im ersten Jahr ertragssteigernd.
  • Erweiterung des Führungsteams: Astra hat weitere Führungskräfte von Unternehmen wie Apple, Tesla, Blue Origin, IBM und SpaceX in die Geschäftsleitung aufgenommen.

„Wir freuen uns darauf, den Zusammenschluss planmäßig in diesem Quartal den Aktionären von Holicity vorzustellen“, sagte Chris Kemp, Gründer, Vorsitzender und CEO von Astra. „Und wir freuen uns darauf, das erste börsennotierte Raumfahrtunternehmen im Nasdaq zu sein.“

Über Astra

Die Mission von Astra ist es, das Leben auf der Erde aus dem Weltraum zu verbessern und so einen gesünderen und besser vernetzten Planeten zu schaffen. Astra ist das schnellste privat finanzierte Unternehmen der Geschichte, das den Weltraum erreicht hat. Mit über 50 Starts unter Vertrag wird Astra im Sommer 2021 damit beginnen, Nutzlasten von Kunden in erdnahe Umlaufbahnen zu bringen, wobei die Starts anschließend monatlich, alle zwei Wochen, wöchentlich und bis 2025 täglich erfolgen sollen. Weitere Informationen finden Sie auf www.astra.com.

Über Holicity

Holicity Inc. ist ein Akquisitionszweckunternehmen (Special Purpose Acquisition Company, kurz „SPAC“), das von der Pendrell X-icity Holdings Corporation gesponsert wird. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Pendrell Corporation, einer permanenten Kapitalgesellschaft, deren Hauptaktionär Craig O. McCaw ist.

Wichtige Informationen über den Unternehmenszusammenschluss und wo sie zu finden sind

Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Zusammenschluss reichte das Unternehmen bei der SEC einen Antrag auf Börsenzulassung auf Formblatt S-4 ein (kurz der „Zulassungsantrag“) (Antragsnummer 333-255703), der Aktionärsinformationen bzw. einen Prospekt und gewisse weitere zugehörige Unterlagen umfasst. Diese dienen sowohl als Aktionärsinformationen für die Inhaber von Stammaktien des Unternehmens im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über den Zusammenschluss und weitere Angelegenheiten, die im Zulassungsantrag beschrieben werden, wie auch als Prospekt in Bezug auf das Angebot und den Verkauf der Wertpapiere des Unternehmens, die im Rahmen des Zusammenschlusses ausgegeben werden. Den Aktionären des Unternehmens und weiteren Interessenten wird nahegelegt, die im Zulassungsantrag enthaltenen Aktionärsinformationen bzw. den Prospekt und die entsprechenden Änderungen sowie die endgültigen Aktionärsinformationen bzw. den entsprechenden Prospekt durchzulesen, da diese Unterlagen wichtige Informationen über die Vertragsparteien, das Unternehmen und den Zusammenschluss enthalten. Die endgültigen Aktionärsinformationen/Prospekte werden den zum Stichtag eingetragenen Aktionären des Unternehmens zugestellt, damit sie über den Unternehmenszusammenschluss und andere Angelegenheiten, die im Zulassungsantrag beschrieben sind, abstimmen können. Aktionäre können Exemplare der Aktionärsinformationen bzw. des Prospekts und der anderen Unterlagen, die bei der SEC eingereicht worden sind und die durch Verweis in die Aktionärsinformationen bzw. den Prospekt aufgenommen sind, kostenlos über die Webseite der SEC unter www.sec.gov oder auf Anfrage über die folgende Adresse beziehen: Holicity Inc., 2300 Carillon Point, Kirkland, WA 98033, Attention: Craig McCaw, Chief Executive Officer; Tel. (425) 278-7100.

Bewerber um Stimmrechtsvollmachten

Das Unternehmen und seine Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder gelten als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären des Unternehmens im Hinblick auf den Zusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie einer Erläuterung ihrer Anteile an dem Unternehmen ist im Zulassungsantrag des Unternehmens auf Formblatt S-1 enthalten, das ursprünglich am 17. Juli 2020 bei der SEC eingereicht wurde und kostenlos über die Website der SEC unter sec.gov oder auf Anfrage über die folgende Adresse bezogen werden kann: Holicity Inc., 2300 Carillon Point, Kirkland, WA 98033, Attention: Secretary; Tel. (425) 278-7100. Zusätzliche Informationen zu den Kapitalbeteiligungen solcher Bewerber sind im Zulassungsantrag enthalten.

Astra sowie die Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder von Astra gelten ebenfalls als Bewerber um Stimmrechtsvollmachten bei den Aktionären des Unternehmens in Bezug auf den Zusammenschluss. Eine Liste mit den Namen dieser Vorstands- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie mit Informationen zu ihren Anteilen an dem Zusammenschluss ist im Zulassungsantrag enthalten.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens und von Astra können von ihren Erwartungen, Schätzungen und Prognosen abweichen. Daher sollten Sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen als Vorhersagen zukünftiger Ereignisse verlassen. Wörter wie „erwarten“, „schätzen“, „projektieren“, „budgetieren“, „prognostizieren“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „können“, „werden“, „könnten“, „sollten“, „glauben“, „voraussagen“, „potenziell“, „weiterhin“ und ähnliche Ausdrücke identifizieren solche zukunftsgerichteten Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen u. a. die Erwartungen des Unternehmens und von Astra im Hinblick auf die zukünftige Performance und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses, die Erfüllung der Abschlussbedingungen des Zusammenschlusses und den Zeitpunkt der Komplettierung des Zusammenschlusses. Diese zukunftsgerichteten Aussagen enthalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Die meisten dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens und von Astra und sind schwer vorherzusagen. Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind u. a.: (1) der Ausgang von Gerichtsverfahren, die gegen das Unternehmen und Astra im Anschluss an die Ankündigung des Zusammenschlusses und der in der entsprechenden Vereinbarung in Erwägung gezogenen Transaktionen angestrengt werden; (2) die Unfähigkeit, den Zusammenschluss zu vollziehen, u. a. aufgrund der fehlenden Zustimmung durch die Aktionäre des Unternehmens, anderer Entschlüsse vonseiten gewisser Aufsichtsbehörden oder anderer nicht erfüllter Abschlussbedingungen in der Vereinbarung über den Zusammenschluss; (3) der Eintritt eines Ereignisses, einer Veränderung oder eines anderen Umstands, welche die Aufhebung der Vereinbarung über den Zusammenschluss zur Folge haben oder den Abschluss der darin in Erwägung gezogenen Transaktionen verhindern könnten; (4) die Unfähigkeit, nach dem Zusammenschluss die Notierung der neuen Class-A-Stammaktien von Astra an der Nasdaq zu erhalten oder beizubehalten; (5) das Risiko, dass infolge der Ankündigung und Durchführung des Zusammenschlusses gegenwärtige Vorhaben und Geschäfte gestört werden; (6) die Fähigkeit zur Realisierung der erwarteten Vorteile des Zusammenschlusses, die u. a. durch den Wettbewerb und die Fähigkeit des vereinten Unternehmens beeinflusst wird, zu wachsen, dieses Wachstum rentabel zu gestalten und wichtige Mitarbeiter zu behalten; (7) Kosten in Bezug auf den Zusammenschluss; (8) Änderungen bei geltenden Gesetzen oder Vorschriften; (9) die Möglichkeit, dass sich andere wirtschaftliche, geschäftliche und/oder wettbewerbsbezogene Faktoren negativ auf Astra oder das vereinte Unternehmen auswirken; (10) die Fähigkeit des neuen Unternehmens zur Beschaffung von Finanzmitteln in der Zukunft sowie zur Einhaltung der restriktiven Vereinbarungen in Bezug auf langfristige Verschuldung; (11) die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft von Astra und/oder die Fähigkeit der beteiligten Parteien, den Zusammenschluss zu vollenden; sowie (12) weitere Risiken und Unsicherheiten, die in den Aktionärsinformationen bzw. im Prospekt zu dem Zusammenschluss angegeben werden, so u. a. jene im Abschnitt „Risk Factors“ (Risikofaktoren) im Zulassungsantrag sowie in den anderen Einreichungen des Unternehmens bei der SEC. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die vorangehende Liste mit Faktoren nicht erschöpfend ist. Das Unternehmen weist die Leser darauf hin, dass sie sich nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung Gültigkeit haben. Das Unternehmen übernimmt oder akzeptiert keinerlei Verpflichtung, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu machen, um Änderungen bezüglich der Erwartungen oder der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände wiederzugeben, auf denen solche Aussagen beruhen.

Kein Kauf- oder Verkaufsangebot

Diese Pressemitteilung stellt keine Aufforderung für eine Stimmrechtsvollmacht, eine Zustimmung oder eine Erlaubnis im Hinblick auf Wertpapiere oder den Zusammenschluss dar. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar, noch wird es einen Verkauf von Wertpapieren in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit geben, wo ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifikation nach den Wertpapiergesetzen der entsprechenden Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre. Das Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act entspricht.

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